Der Bundesminister für Arbeit, Anton Storch, begründet die Einrichtung eines ‘Beirats für Versorgungsrecht’ in seinem Ministerium. In diesen Gremien, die teilweise auch in den Landesministerien bestanden, waren die Kriegsopferverbände vertreten. Über die Mitarbeit in diesen Ausschüssen konnten sie wesentlichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Versorgungsrechtes und der Versorgungsgesetzgebung nehmen. D.h., dass die gesetzliche Regelung von Zahlungen der Rentenansprüche für die Kriegsbeschädigten maßgeblich auch durch ihre Interessenverbände beeinflusst wurde. Dieses Dokument zeigt, dass diese Beeinflussung auch vonseiten der Ministerien erwünscht war. Denn hier fehlte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges weitgehend die Expertise um die komplexen Zusammenhänge des Versorgungsrechtes, das bei den Interessenverbänden der Kriegsbeschädigten hingegen vorhanden war.

Literaturhinweise:
  1. James M. Diehl: The Thanks of the Fatherland. German Veterans after the Second World War, Chapel Hill/London 1993.
  2. Wilfried Rudloff: Im Schatten des Wirtschaftswunders. Soziale Probleme, Randgruppen und Subkulturen 1949 bis 1973, in: Thomas Schlemmer/Hans Woller (Hrsg.): Bayern im Bund. Gesellschaft im Wandel Bd. 2, München 2002, S. 347–467.

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TextGrid Repository (2018). Quellensammlung zur Geschichte von Menschen mit Behinderungen. Interessenorganisationen. E1 - Kommentar. Geschichte-MMB. Jan Stoll. https://hdl.handle.net/21.11113/0000-000B-D1E7-4