Higher revision available You are viewing revision 1 of this document. A higher revision of this document has been published: Revision 2.
[19r]

(Ewr.)Euer Durchlaucht gestriger gnädiger Aufforderung ge-
mäß, über die Arretirung des ehemaligen Regierungs
Referendarius v. Henning zu berichten, ermangle ich
nicht, den deßhalb von der Untersuchungs-Kommission erfor-
derten Bericht ehrerbietigst vorzulegen.

Nachdem ich sämtliche bei demselben in Beschlag genom-
menen Papiere durchgelesen, kann ich dem Antrage der
Kommission um so mehr beipflichten, als der p v.
Henning
nicht allein mit den vorzüglich gravirten Theil-
nehmern an den bisherigen demagogischen Umtrieben
in den genauesten Verhältnissen steht, sondern auch die
in Frage stehenden Grundsätze nicht bloß als Student aus-
gebildet und bekannt, sondern auch als Staatsdiener zur
Anwendung gebracht hat.

(Ewr.)Euer Durchlaucht geruhen aus dem abschriftlich anlie-
genden Protokolle zu ersehn, daß der p v. Henning, als
ehemaliger Königlicher Regierungs-Referendarius einen,
von dem in Frankfurth (a/M.)am Main bestehenden, mit den Ver-
einen in Giessen und Darmstadt affiliirten, Vereine in
mehrern Gegenden Deutschlands herumgesandten Antrag
an die Bundesversamlung, die (resp.)respectiven deutschen Fürsten
zur endlichen Erfüllung des 13n Artikels der Bundes-Akte
zu bestimmen, in Gemeinschaft mit dem RegierungsRathe
Werneburg in Erfurt unterzeichnet hat, obgleich beide Mit-
glieder derjenigen Landesbehörde waren, welcher die
[19v]Pflicht oblag, dergleichen Umtriebe und Verleitungen
der Unterthanen zu verhindern.

Da auch hierüber noch die Akten des Ober Landes Ge-
richtes zu Naumburg und anderweitige nähere nachrichten
täglich erwartet werden; so glaube ich auch aus diesem
Grunde den Antrag der Kommission unterstützen zu
müssen, gebe jedoch ehrerbietigst anheim, dem p v.
Henning
zu eröffnen

daß seine Entlassung, wenn sie gleich jetzt noch nicht
erfolgen könne, doch so bald erfolgen werde, als sie
irgend zulässig sey, und daß er deßhalb das Wei-
tere von der Untersuchungs Kommission mit Ver-
trauen zu erwarten, aber auch um so mehr in den
Gränzen der derselben schuldigen Achtung sich zu ver-
halten habe.

(Ewr.)Euer Durchlaucht bitte ich, bei Remission der Anlagen
mich von dem Verfügten huldreichst in Kenntniß zu setzen.


Kamptz
An
des Königlichen Staats Kanzlers
Herrn Fürsten v. Hardenberg
Durchlaucht.
CC-BY-NC-SA-4.0

Editionstext kann unter der Lizenz „Creative Commons Attribution Non Commercial Share Alike 4.0 International“ genutzt werden.


Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2022). Goethes Farbenlehre in Berlin. Repositorium. 17. Juli 1819. Kamptz an Hardenberg (Ausfertigung). Z_1819-07-17_k.xml. Wirkungsgeschichte von Goethes Werk „Zur Farbenlehre“ in Berlin 1810-1832. Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek. https://hdl.handle.net/21.11113/0000-000F-4D6D-2