e.

In Westeremstek sind früher alle zehntpflichtig gewesen an das Kapitel in Wildeshausen, der Zeller Hoyer allein ausgenommen. Als alle Eingesessenen zur Gerichtsstätte gegangen sind, um den Zehnten dem Kapitel zu verschreiben, hat sich auch Hoyer dahin aufgemacht, aber unterwegs ist ihm der eine Holzschuh entzwei gegangen. Er hat somit umkehren müssen, um den zerbrochenen mit einem neuen zu vertauschen. Als er dann wieder auf dem Wege gewesen, sind ihm die übrigen Bauern entgegengekommen und haben ihm berichtet, daß die Zeit zur Verschreibung bereits verstrichen sei. So ist Hoyer frei ausgegangen.


Vgl. 527a, 508e.


Lizenz
Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).
Link zur Lizenz

Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. e. [In Westeremstek sind früher alle zehntpflichtig gewesen an das]. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3242-A