367) Meineid bestraft.

Knauth. Th. VI. S. 159.


Im Jahre 1627 zankte sich Matthes Becker, Bauer zu Pappendorf, mit seinem Grenznachbarn, Christoph Dehnen, um ein geringes Wiesenflecklein, und als sie nicht verglichen werden konnten, nahm er es auf sein Gewissen. Darauf hat es ihm der, dem Unrecht geschah, in Gegenwart des Amtsschössers von Nossen, Matthäus Horn, und hiesiger Gerichten, mit diesem Glückwunsch cedirt und überreicht: »so nimm's hin und laß Dir's auf der Seele verbrennen.« Von selbiger Zeit an ist gedachter Becker von Tage zu Tage schwermüthiger geworden, endlich am 28. August nächstfolgenden Jahres um Mitternacht aus dem Bette weggelaufen und hat sich ersäuft, maßen man ihn früh Morgens unter dem blauen Steine im Striegnitzthale todt angetroffen, nur ein Schlafmützlein und Hemd an sich habend.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. 367. Meineid bestraft. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-4966-E