133.

Bei der Leiche läßt man nachts ein Licht [48] brennen, welches am Morgen nicht ausgelöscht werden darf, sondern in den Tag hinein fortbrennt, bis es von selbst verlischt. Lehrer Kuhn in Hemschlar.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 19. 133. [Bei der Leiche läßt man nachts ein Licht brennen, welches am Morgen]. 133. [Bei der Leiche läßt man nachts ein Licht brennen, welches am Morgen]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4ck3x.0