135.

Wenn jemand in einem Hause gestorben ist, so bringt man ihn vor dem Begräbniß aus der Stube auf die Diele, wo der Sarg noch einmal geöffnet wird (loss gedån), dann trägt man ihn zur Niedenthür hinaus. Tungerloh.


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TextGrid Repository (2026). Kuhn, Adalbert. 135. [Wenn jemand in einem Hause gestorben ist, so bringt man ihn vor]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4ck84.0