112.

An einigen Orten in Westfalen, namentlich in der Soesterbörde, wird der Bräutigam, indem er nach der Trauung aus der Kirche tritt, von den Hochzeitgästen geprügelt, angeblich, damit er fühle, wie Schläge schmecken, und damit er seine Frau damit verschone.


Vgl. auch Münchhausen von Immermann und andere Nachweise bei Weinhold, Deutsche Frauen, S. 262.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 19. 112. [An einigen Orten in Westfalen, namentlich in der Soesterbörde]. 112. [An einigen Orten in Westfalen, namentlich in der Soesterbörde]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4ckc2.0