135.

Wenn jemand in einem Hause gestorben ist, so bringt man ihn vor dem Begräbniß aus der Stube auf die Diele, wo der Sarg noch einmal geöffnet wird (loss gedån), dann trägt man ihn zur Niedenthür hinaus. Tungerloh.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 19. 135. [Wenn jemand in einem Hause gestorben ist, so bringt man ihn vor]. 135. [Wenn jemand in einem Hause gestorben ist, so bringt man ihn vor]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4ckj1.0