101.

Wird einer in einem Erbbegräbniß beigesetzt, so muß man den Schlüssel wegwerfen, sonst sterben die andern bald nach.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 19. 101. [Wird einer in einem Erbbegräbniß beigesetzt, so muß man den Schlüssel]. 101. [Wird einer in einem Erbbegräbniß beigesetzt, so muß man den Schlüssel]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4ckq1.0