114.

Geht einer zwischen Braut und Bräutigam beim Kirchgange hindurch, so werden sie fortan in Streit leben. Neumark.


Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 283.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 19. 114. [Geht einer zwischen Braut und Bräutigam beim Kirchgange hindurch]. 114. [Geht einer zwischen Braut und Bräutigam beim Kirchgange hindurch]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4cm25.0