112.

An einigen Orten in Westfalen, namentlich in der Soesterbörde, wird der Bräutigam, indem er nach der Trauung aus der Kirche tritt, von den Hochzeitgästen geprügelt, angeblich, damit er fühle, wie Schläge schmecken, und damit er seine Frau damit verschone.


Vgl. auch Münchhausen von Immermann und andere Nachweise bei Weinhold, Deutsche Frauen, S. 262.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Kuhn, Adalbert. 112. [An einigen Orten in Westfalen, namentlich in der Soesterbörde]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4cm71.0