162.

In Quatzow bei Mirow in Meklenburg werden die Verbote während der Zwölften noch sehr streng gehalten; viele Thiere darf man nicht bei ihrem rechten Namen nennen, und statt Fuchs muß man Langschwanz, statt Maus Bönlöper u.s.w. sagen: wer das versieht, zahlt Strafe und nachher wird das Geld vertrunken.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Kuhn, Adalbert. 162. [In Quatzow bei Mirow in Meklenburg werden die Verbote während der]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4cmpn.0