1645.

Wenn ein Militärpflichtiger losen muß, so trifft ihn das Los nicht, wenn ihm heimlich ein Geldstück in den Rockschoß genäht wird.


Eggers.


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TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 1645. [Wenn ein Militärpflichtiger losen muß, so trifft ihn]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4d9qm.0