1645.

Wenn ein Militärpflichtiger losen muß, so trifft ihn das Los nicht, wenn ihm heimlich ein Geldstück in den Rockschoß genäht wird.


Eggers.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 34. 1645. [Wenn ein Militärpflichtiger losen muß, so trifft ihn]. 1645. [Wenn ein Militärpflichtiger losen muß, so trifft ihn]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4dbmg.0