217.

Wenn die Brautleute zur Kirche fahren, wird Branntwein mitgenommen. Die Brautjungfern verabreichen jedem Begegnenden davon, entweder ein Glas, oder häufiger wird eine Flasche zu beliebigem Gebrauch gereicht. Hurrah und Jauchzen der Begegnenden und Fahrenden ist üblich.


Domänenpächter Behm in Nienhagen bei Rostock.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 35. 217. [Wenn die Brautleute zur Kirche fahren]. 217. [Wenn die Brautleute zur Kirche fahren]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4dc27.0