208b.

Wenn eine Braut zur Trauung geht oder fährt, muß sie sich ein Stück Geld in jeden Schuh legen; dann wird ihr das Geld in der Ehe nicht knapp.


FS. 540.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 208b. [Wenn eine Braut zur Trauung geht oder fährt]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4dcfh.0