208d.

Wenn die Brautleute zur Trauung nach der Kirche gehen, so bittet die Braut den Bräutigam um etwas Geld mit dem Vorgeben, es auf den Altar zu legen. Erfüllt der Bräutigam die Bitte, so bekommt die Braut nachher die Kasse.


Aus Karstädt bei Grabow. Seminarist Lienck. Vgl. Engelien 244.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 35. 208d. [Wenn die Brautleute zur Trauung nach der Kirche]. 208d. [Wenn die Brautleute zur Trauung nach der Kirche]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4dckj.0