222.

Wenn die Braut bei der Trauung1 dem Bräutigam auf den Fuß2 tritt, dann bekommt sie die Herrschaft.

Fußnoten

1 Während sie das Jawort abgibt (Karstädt bei Grabow. Lienck). Wenn bei der Trauung der Prediger zu der Braut das Wort spricht ›und er soll dein Herr sein‹ (Cand. theol. Ritter).

2 Auf den linken Fuß (Karstädt bei Grabow. Lienck), auf die Zehen (Teterow. Mohr). – Allgemein. Vgl. FS. 541. Dasselbe; aber beim Hochzeitsschmause (Haustorf bei Dobberan. Klockmann).


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TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 222. [Wenn die Braut bei der Trauung dem Bräutigam]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4dd8x.0