1285.

In den Zwölften muß Licht gegossen werden; das Brennen solcher Lichter soll einen sehr hellen Schein verbreiten und die Menschen vor bösen und schlimmen Erscheinungen und Ereignissen schützen, wie z.B. Spuk u. dgl.


Aus Plate bei Schwerin. Von einem Seminaristen.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 33. 1285. [In den Zwölften muß Licht gegossen werden]. 1285. [In den Zwölften muß Licht gegossen werden]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4fkqv.0