[51] 125.

Die Wäsche eines Kindes darf man im ersten Lebensjahre nicht nach Sonnenuntergang im Freien hängen lassen, sonst stirbt das Kind.


FS. 543.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 33. 125. [Die Wäsche eines Kindes darf man im ersten]. 125. [Die Wäsche eines Kindes darf man im ersten]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4fkwb.0