1156b.

An einem Tage, auf welchen Gallus fällt, darf man das ganze Jahr hindurch kein Fleisch von einem Ort an den andern hängen oder legen, im andern Falle verdirbt dasselbe.


Aus Teterow. Seminarist Mohr.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 1156b. [An einem Tage, auf welchen Gallus fällt]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4fm57.0