1288c.

Wer in den Zwölften eine Zeugleine mit Wäsche bekleidet, hat in demselben Jahre eine Leiche einzukleiden.


Pastor Ziemssen in Dambeck bei Grabow. Rogahn bei Schwerin. Adolf Brandt.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 33. 1288c. [Wer in den Zwölften eine Zeugleine mit Wäsche]. 1288c. [Wer in den Zwölften eine Zeugleine mit Wäsche]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4fmhk.0