313a.

Allgemein ist der Gebrauch, daß bei einer Leiche die letzte Stunde vorher, ehe dieselbe nach dem Kirchhofe gebracht wird, ein paar Lichter angezündet werden. Diese Lichter dürfen nicht mit der Lichtscheere ausgelöscht, sondern müssen mit der Hand ausgeschlagen werden, weil dann die Diebe in dem Hause, wo dies geschehen, kein Licht anzünden können.

CC-BY-3.0


Holder of rights
Kolimo+

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2026). Collection 36. 313a. [Allgemein ist der Gebrauch, daß bei einer Leiche]. 313a. [Allgemein ist der Gebrauch, daß bei einer Leiche]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gk4s.0