345.

Wenn bei der Beerdigung die Grube auf einer Seite einfällt, so wird von der Seite her der erste Todte wieder aus dem Dorfe oder der Gemeinde kommen.


Aus Karstädt bei Grabow. Seminarist Lienck. Vgl. NS. 436, Nr. 302.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 36. 345. [Wenn bei der Beerdigung die Grube auf einer Seite]. 345. [Wenn bei der Beerdigung die Grube auf einer Seite]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gk56.0