301.

Aus einem Sarge darf von der Kleidung des Todten nichts heraussehen, das zieht einen Andern nach sich.


Präpositus Schencke in Pinnow bei Schwerin.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 36. 301. [Aus einem Sarge darf von der Kleidung des Todten]. 301. [Aus einem Sarge darf von der Kleidung des Todten]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gk5r.0