47b.

Eine Wöchnerin darf vor keinem offenen Schranke essen, so wie die Speisen nicht aus Kelle und Löffeln vorkosten, denn sonst wird das Kind heißhungerig und schreit beständig nach Nahrung, ohne die gebotene zu nehmen.


Küster J. Peters; durch Pastor Dolberg.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 47b. [Eine Wöchnerin darf vor keinem offenen Schranke]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4gk96.0