305.

Beim Nähen des Todtenzeuges dürfen keine Thränen darauf fallen. Die Stellen, auf welche Thränen gefallen sind, sowie die Namen, damit das Zeug gezeichnet, werden herausgeschnitten.


Aus Röbel. Pastor Behm in Melz.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 36. 305. [Beim Nähen des Todtenzeuges dürfen keine]. 305. [Beim Nähen des Todtenzeuges dürfen keine]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gk9v.0