332b.

Wer einen Todten zur Grabstätte begleitet, muß seine Stiefel so wieder anziehen, wie er sie am Abend ausgezogen hat und sie nicht dazu putzen, sonst hat der Todte keine Ruhe im Grabe.


E.v. Oeynhausen in Brahlstorff.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 36. 332b. [Wer einen Todten zur Grabstätte begleitet]. 332b. [Wer einen Todten zur Grabstätte begleitet]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gkbg.0