320.

Der Tischler darf beim Verfertigen eines Sarges nicht auf die zu demselben bestimmten Bretter spucken. Thut er das, so stirbt er auch bald.


Von einem Seminaristen in Neukloster.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 36. 320. [Der Tischler darf beim Verfertigen eines Sarges]. 320. [Der Tischler darf beim Verfertigen eines Sarges]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gkjn.0