304.

Das Todtenhemd eines Bräutigams darf nicht von seiner Braut genäht werden, damit keine Thränen darauf fallen. Geschieht dieses, so stirbt die Braut auch bald.


Von einem Seminaristen in Neukloster.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 304. [Das Todtenhemd eines Bräutigams darf nicht]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4gkph.0