338a.

Vor einen Leichenwagen darf man keine Stute spannen, von der man Füllen ziehen will; sie wird sonst nicht wieder tragend.


Domänenpächter Behm in Nienhagen.

CC-BY-3.0


Holder of rights
Kolimo+

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2026). Collection 36. 338a. [Vor einen Leichenwagen darf man keine Stute]. 338a. [Vor einen Leichenwagen darf man keine Stute]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gkv6.0