316.

Bei den Erbpächtern in Hohen-Luckow bei Rostock ist es Sitte, daß bei Leichenbeerdigungen zwei Lichter angezündet werden, die so lange brennen müssen, bis sie von selber erlöschen.


Seminarist G. Rühberg.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 36. 316. [Bei den Erbpächtern in Hohen-Luckow bei Rostock]. 316. [Bei den Erbpächtern in Hohen-Luckow bei Rostock]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gm0d.0