654.

Eine Kuh, welche eben gekalbt hat, darf man nicht aus dem zum Wassertragen bestimmten Eimer saufen lassen; es muß aus dem Tränkeimer geschehen, und zwar über ein Seil weg, das man zwischen Kuh und Eimer hält.


Aus Rehna, Gadebusch, Schwerin, Doberan. Secretär Fromm.

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Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 37. 654. [Eine Kuh, welche eben gekalbt hat, darf man nicht]. 654. [Eine Kuh, welche eben gekalbt hat, darf man nicht]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gmjg.0