628l.

Beim Austreiben des Viehes muß ein Stück rother Scharlach auf die Schwelle (Süll) des Stalles und ein Kreuzdornstock oder ein Beil davor gelegt werden; ersterer gegen rothes Wasser, letzteres gegen Hexen.


Aus Röbel. Pastor Behm in Melz.

CC-BY-3.0


Holder of rights
Kolimo+

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2026). Collection 37. 628l. [Beim Austreiben des Viehes muß ein Stück]. 628l. [Beim Austreiben des Viehes muß ein Stück]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gmm7.0