648c.

Hat eine Kuh gerindert, so soll sie über eine zusammengehakte Wassertrage in den Stall zurückgebracht werden oder man soll ihr ein Paar zusammengehakte ›Haken und Oesen‹ zwischen dem Futter geben.


Aus Gadebusch. Secretär Fromm.


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TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 648c. [Hat eine Kuh gerindert, so soll sie über eine]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4gn1k.0