590.

Wenn man ein sogenanntes Probebrot anschneidet, um zu sehen, wie es gerathen ist, so darf man die erste Scheibe nicht ganz abschneiden, sondern man muß sie zuletzt abbrechen, weil das noch im Ofen befindliche Brot sonst abbackt; oder man macht auch vorher drei Kreuze darüber.


Aus Polz bei Dömitz. Seminarist Offen.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 590. [Wenn man ein sogenanntes Probebrot anschneidet]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4gnc1.0