774d.

Werden Erbsen gelegt, so sollen zwei in den Mund genommen und zuletzt gelegt werden; alsdann werden die Erbsen nicht von den Vögeln gefressen werden.


Seminarist Stübe.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 38. 774d. [Werden Erbsen gelegt, so sollen zwei]. 774d. [Werden Erbsen gelegt, so sollen zwei]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gp1x.0