917.

Man soll die auf dem Wasser schwimmenden Mömmelken (die Wasserblumen im Allgemeinen) nicht pflücken; sie gehören der Watermöhm, welche den Störer ihres Besitzes ins Wasser zieht. Gleiches thut sie auch gern mit Kindern, die in der Nähe des Wassers spielen.


FS. 561.


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TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 917. [Man soll die auf dem Wasser schwimmenden]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4gpdf.0