80b.

Diejenige Person, die das Kind zur Taufe trägt, betet beim Heraustreten aus dem Hause des Kindes ein Vater Unser, wenn sie in die Kirche tritt, ebenfalls, so auch, wenn sie dieselbe verläßt. Das Kind soll dann gut lernen können.


Gegend von Dömitz. Seminarist F. Offen. Vgl. NS. 430, Nr. 262.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 38. 80b. [Diejenige Person, die das Kind zur Taufe trägt]. 80b. [Diejenige Person, die das Kind zur Taufe trägt]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gpt3.0