Pferden soll man am Freitage nach Frühlings-Tag-und Nachtgleiche oder am zweiten Weihnachtstage zur Ader lassen.
FS. 546.
Rechtsinhaber*in
Kolimo+
Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026).
Collection 38.
703. [Pferden soll man am Freitage nach Frühlings-Tag].
703. [Pferden soll man am Freitage nach Frühlings-Tag]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+.
https://hdl.handle.net/21.11113/4gpz5.0