15. Die Homburg und die Burg Eberstein.

1.

Der Ritter auf der Homburg hatte mit dem Besitzer der benachbarten Burg Eberstein in beständiger Fehde und Feindschaft gelebt. Einst ward dem erstern ein Sohn geboren; da beschloß [13] er in seiner Freude auch seinen Bruder zu der Taufe einzuladen und dann zugleich mit diesem das Versöhnungsfest zu feiern. Der Ebersteiner folgte auch der an ihn ergangenen Einladung und erschien zu der Taufe. Doch als sie in der Klosterkirche des benachbarten Dorfes Amelunxborn vor dem Altare standen, und der Priester eben den Segen über das Kind gesprochen hatte, erwachte plötzlich in beider Herzen der alte Groll von neuem und fast gleichzeitig zogen sie die Schwerter aus der Scheide und und stießen sie sich gegenseitig ins Herz. Wegen dieser Unthat ist die eine Thür der Kirche zugemauert. Die beiden Brüder sind in Stein gehauen noch jetzt in der Kirche zu sehen. Auch befindet sich daselbst eine Tafel mit einer Inschrift, die sich auf die Begebenheit beziehen soll.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schambach, Georg. Märchen und Sagen. Niedersächsische Sagen und Märchen. A. Sagen. 15. Die Homburg und die Burg Eberstein. 1. [Der Ritter auf der Homburg hatte mit dem Besitzer der benachbarten]. 1. [Der Ritter auf der Homburg hatte mit dem Besitzer der benachbarten]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-BD09-8