244.

Verschiedenes. Neugekauftes Vieh muß man rücklings in den Stall ziehen. Weihnachtsabend muß alles Vieh rücklings aus dem Stalle gezogen werden, sonst sterben die besten Stücke nach Neujahr. – Verkehrt angezogene Strümpfe oder Hemden schützen gegen Hexen. – Eine alte Dame in Oldenburg litt nicht, daß jemand durch eine andere Öffnung ihr Haus verlasse, als durch welche er hereingekommen war, und wenn es ihm auch noch so lästig wurde. Es ist dies jenes aus dem Faust bekannte Gesetz, welches auch bei den Walridersken noch wieder vorkommen wird:


's ist ein Gesetz der Teufel und Gespenster:
Wo sie hereingeschlüpft, da müssen sie hinaus,
Das Erste steht uns frei, beim Zweiten sind wir Knechte.

– Wenn das Vieh behext, die Hexe aber bekannt ist, so muß man eine Stopfnadel aus einer Flinte nach dem Hause der Hexe schießen. (Wardenbg.) – Um Schweine vor dem Behexen zu schützen, spuckt man dreimal in den Freßtrog. (Stedingen). – Wenn Kälber ausgetrieben werden sollen, müssen sie bis über die Schwelle getragen werden. (Saterld.) Wenn man mit Hexen zusammentrifft, schützt man sich dadurch, daß man [446] dreimal hinter einander spricht: »Van Dage is Sonndag (oder welcher Tag denn grade ist) up de ganze Welt.« (Wardenburg).

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Achter Abschnitt. C. Hexen. 244. [Verschiedenes. Neugekauftes Vieh muß man rücklings in den Stall]. 244. [Verschiedenes. Neugekauftes Vieh muß man rücklings in den Stall]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-335C-A