12.

Wenn die Brautleute am Altar knieen, sollen sie recht fest an einander rücken, damit der Teufel keinen Platz zwischen ihnen habe; denn er macht sonst, daß die Ehe eine zänkische wird 1.

Biberach.

Fußnoten

1 Vgl. Panzer II. 294.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 7.. 702. Liebe und Ehe. 12. [Wenn die Brautleute am Altar knieen, sollen sie recht]. 12. [Wenn die Brautleute am Altar knieen, sollen sie recht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0C2C-9