1717. An die Zeitschrift »Der Floh«

1717. An die Zeitschrift »Der Floh«


Wir Kinder der Vergangenheit.
Wer eine Erbschaft übernommen
Hat für die Schulden aufzukommen.
Denn nicht umsonst ist der Genuß.
Kein Leugnen gilt, kein Widerstreben,
Wir müßen sterben, weil wir leben.
So lautet der Gerichtsbeschluß.

W.B.

16. Nov. 1907.

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Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Busch, Wilhelm. 1717. An die Zeitschrift »Der Floh«. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0DDC-6