Higher revision available You are viewing revision 0 of this document. A higher revision of this document has been published: Revision 2.
[46r]
An
die medicinische Fakultät der
(K.)Königlichen Universität
zu Breslau

Cito

Das Ministerium giebt der medicini-
schen Fakultät
auf die durch den
ausserordentlichen Regierungs Bevoll
mächtgen (H.)Herrn (GRR)Geheimen Regierungs-Rath Neumann anher ein-
gereichten Vorstellungen vom 14tn.
und 28tn. Januar (c.)currentis [anni] die Berufung
des Dr. Purkinje an die dortige
Universität betreffend, hiedurch
zu erkennen, daß auf selbige
keine Verfügung erfolgen kann.

Sollte aber die medicinische Fakultät
das Ministerium noch einmal mit
einer ähnlichen grundlosen und un-
angemessenen Vorstellung behel-
ligen, so wird dasselbe nicht umhin
können, statt der Schonung, die es
bis dahin gegen die Fakultät ge-übt hatgegenwärtig noch beweiset1, sehr empfindliche Maaß-
regeln gegen sie die Facultät2 eintreten zu
lassen.

bis dahin gegen die Fakultät ge-übt hatgegenwärtig noch beweiset]
sie die Facultät]
CC-BY-NC-SA-4.0

Editionstext kann unter der Lizenz „Creative Commons Attribution Non Commercial Share Alike 4.0 International“ genutzt werden.


Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2022). Goethes Farbenlehre in Berlin. Repositorium. 7. März 1823. Kultusministerium an Medizinische Fakultät Breslau (Konzept). Z_1823-03-07_k.xml. Wirkungsgeschichte von Goethes Werk „Zur Farbenlehre“ in Berlin 1810-1832. Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek. https://hdl.handle.net/21.11113/0000-000F-4143-C