2.

Bei einer Grenzstreitigkeit zwischen den Gutsbesitzern von Tüzen und Poischendorf, vor etwa hundert Jahren, schwur der alte Schäfer des Letzteren, er stehe auf Poischendorfer Grund und Boden, wiewohl er weit über die Grenze hinübergegangen war; er hatte nämlich Poischendorfer Erde in seine Schuhe gethan. Seitdem wandert er des Nachts zu gewissen Zeiten an der Scheide auf und ab und ruft ›Hier ist die rechte Grenze.‹


Seminarist Fr. Schröder in Neukloster.

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TextGrid Repository (2026). Collection 35. 2. [Bei einer Grenzstreitigkeit zwischen den Gutsbesitzern]. 2. [Bei einer Grenzstreitigkeit zwischen den Gutsbesitzern]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4dc1b.0