228c.

Wenn Jemand bei der Trauung ein Schloß oder Messer in der Tasche hat und zuklappt, bleibt die Ehe unfruchtbar, oder wenn man ein offenes Messer an die Thürschwelle legt, die das Brautpaar überschreitet.


Aus Brütz. Pastor Bassewitz.


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TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 228c. [Wenn Jemand bei der Trauung ein Schloß]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4dcr8.0