283b.

Die Nässe theilt sich dem Todten mit, sobald er begraben worden, und dies zieht einen anderen Sterbefall in der Familie nach sich.


Hagenow. Fräulein Krüger.

CC-BY-3.0


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2026). Collection 35. 283b. [Die Nässe theilt sich dem Todten mit, sobald er]. 283b. [Die Nässe theilt sich dem Todten mit, sobald er]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4dd5q.0