250.

Die beiden Brautjungfern, welche bei dem Hochzeitsmahl unmittelbar an der Seite des Bräutigams und der Braut sitzen, sind die Ersten, welche sich von der Hochzeitsgesellschaft verheiraten.


Teterow. Seminarist Mohr.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Bartsch, Karl. 250. [Die beiden Brautjungfern, welche bei dem]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4dd87.0