317.

Brennt der Docht des bei einem Todten gebrannten Lichtes noch lange fort, so stirbt in geraumer Zeit Keiner; ist er aber [94] gleich aus, so stirbt bald Einer, und zwar, wenn der Rauch in die Höhe zieht, in demselben Hause, wenn nach der Seite, so aus der Nachbarschaft, und zwar in der Richtung, wohin der Rauch zieht.


Gegend von Ludwigslust. Zengel.

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TextGrid Repository (2026). Collection 36. 317. [Brennt der Docht des bei einem Todten gebrannten]. 317. [Brennt der Docht des bei einem Todten gebrannten]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4gk0j.0